ADR Aufbaukurs Klasse 1
Personen, die Explosivstoffe oberhalb der Mengengrenzen des Kapitels 1.1.3.6 ADR/RID transportieren möchten und bereits im Besitz des ADR-Scheines für Stück- und Schüttgüter sind.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Erwerb des Aufbaukurses der Klasse 1 des ADR-Scheines nicht automatisch den eventuell erforderlichen Befähigungsschein gem. § 20 SprengG erwerben. Der Befähigungsschein gem. § 20 SprengG muss in einem Lehrgang gem. § 32 SprengG erworben werden.
Ausbildungsziel:
Erwerb der Erlaubnis für den Transport von Explosivstoffen gem. ADR
Lehrgangsinhalte:
- Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen
- Aufbau der Klasse 1
- relevante Paragraphen des Sprengstoffgesetzes
- Eigenschaften der Stoffe der Klasse 1
- Auslösungsmöglichkeiten der chemischen Reaktion
- zusätzliche Angaben im Beförderungspapier bei Gütern der Klasse 1
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Verpackungsanforderungen für die Klasse 1
- Besondere Vorschriften bei der Durchführung von Beförderungen von Gütern der Klasse 1
Abschluss:
Theoretische Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer, ADR-Schein mit 5 jähriger Gültigkeit
Dauer:
8 Unterrichtseinheiten an einem Tag
Anmeldung:
Kontakt
Termine / Ort: | Bielefeld / Heilbronn |