Arbeitssicherheit

Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist die wesentliche Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Menschen gerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein Betreuungsverhältnis mit einer entsprechend ausgebildeten “Fachkraft für Arbeitssicherheit” nachzuweisen. (siehe § 5 des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit)

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)

  • Beratung der Unternehmer oder der verantwortlichen Person für Arbeitsschutz in Fragen der Arbeitssicherheit
  • Mitgestaltung der Arbeitsplätze
  • Schnittstelle zwischen Behörden und Arbeitsmedizinern
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchführen von Belehrungen
  • Betriebsschutzbegehungen
  • Erarbeiten von Lösungen in Fragen der Arbeitssicherheit

Da die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sehr umfangreich sind, haben wir hier nur einige aufgeführt.

Wir übernehmen für Sie gern diese Aufgaben in Ihrem Unternehmen oder Behörde, denn unser Ziel ist es, eine effizente, ausgewogene, kostenoptimierte und vor allem rechtssichere Arbeitsschutzorganisation zu schaffen.
Dafür steht GCH.

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