ADR Aufbaukurs Klasse 1

Personen, die Explosivstoffe oberhalb der Mengengrenzen des Kapitels 1.1.3.6 ADR/RID transportieren möchten und bereits im Besitz des ADR-Scheines für Stück- und Schüttgüter sind.

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Erwerb des Aufbaukurses der Klasse 1 des ADR-Scheines nicht automatisch den eventuell erforderlichen Befähigungsschein gem. § 20 SprengG erwerben. Der Befähigungsschein gem. § 20 SprengG muss in einem Lehrgang gem. § 32 SprengG erworben werden.

Ausbildungsziel:
Erwerb der Erlaubnis für den Transport von Explosivstoffen gem. ADR

Lehrgangsinhalte:

  • Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen
  • Aufbau der Klasse 1
  • relevante Paragraphen des Sprengstoffgesetzes
  • Eigenschaften der Stoffe der Klasse 1
  • Auslösungsmöglichkeiten der chemischen Reaktion
  • zusätzliche Angaben im Beförderungspapier bei Gütern der Klasse 1
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Verpackungsanforderungen für die Klasse 1
  • Besondere Vorschriften bei der Durchführung von Beförderungen von Gütern der Klasse 1

Abschluss:
Theoretische Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer, ADR-Schein mit 5 jähriger Gültigkeit

Dauer:
8 Unterrichtseinheiten an einem Tag

Anmeldung:
Kontakt

 

Termine / Ort: Bielefeld / Heilbronn
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